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   KG, 09.12.1965 - (3) 1 Ss 313/65, (3) 1 Ss 66/65   

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KG, 09.12.1965 - (3) 1 Ss 313/65, (3) 1 Ss 66/65 (https://dejure.org/1965,1590)
KG, Entscheidung vom 09.12.1965 - (3) 1 Ss 313/65, (3) 1 Ss 66/65 (https://dejure.org/1965,1590)
KG, Entscheidung vom 09. Dezember 1965 - (3) 1 Ss 313/65, (3) 1 Ss 66/65 (https://dejure.org/1965,1590)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1966, 605
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.05.1952 - 3 StR 1199/51
    Auszug aus KG, 09.12.1965 - 1 Ss 313/65
    Der Auffassung in RGSt 55, 21 (vergleiche BGH 1952-05-08 3 StR 1199/51 = BGHSt 2, 351, 354), es dürfe nach dem Grundsatz der freien Beweiswürdigung die Tatsache, daß ein Zeuge von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch macht, wie jede andere Tatsache zugunsten oder zum Nachteile des Angeklagten verwertet werden, ist nicht beizutreten.Die Verweigerung der Aussage durch den Zeugen (Ehefrau) läßt für sich allein gesehen keine Schlüsse zu, sie bleibt verschiedenen Deutungen zugänglich.
  • OLG Bremen, 07.01.2019 - 1 Ws 116/18

    Zur analogen Anwendbarkeit des § 28 Abs. 2 S. 2 StPO im Straf- und

    Auch wenn das Beschwerdegericht nicht in jedem Fall der Beteiligung eines befangenen Richters an der Ausgangsentscheidung verpflichtet ist, die Sache an die erste Instanz zurückzugeben (siehe OLG Hamm, Beschluss vom 06.03.2014 - 1 Ws 110/14, juris Rn. 16, NStZ-RR 2014, 215; Meyer-Goßner/Schmitt-Schmitt, 61. Aufl., § 309 StPO Rn. 8), besteht diese Möglichkeit jedoch in geeigneten Fällen (siehe OLG Brandenburg, Beschluss vom 15.07.2004 - 1 Ws 99/04, juris Rn. 3, NStZ 2005, 296; anders dagegen für den Fall eines von der ersten Instanz zwar fehlerhaft als unzulässig behandelten, in der Sache aber unbegründeten Ablehnungsgesuchs OLG Hamm, Beschluss vom 24.10.2017 - III-3 Ws 424/17, juris Rn. 20; vgl. auch zur Zurückverweisung bei Beteiligung eines ausgeschlossenen Richters OLG Frankfurt, Beschluss vom 05.07.2004 - juris Rn. 12, NStZ-RR 2004, 300; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 15.09.1965 - Ws 148/65, BeckRS 9998, 61848, NJW 1966, 167; Löwe/Rosenberg-Matt, 26. Aufl., § 309 StPO Rn. 15; Meyer-Goßner/Schmitt-Schmitt, 61. Aufl., § 309 StPO Rn. 8; ebenso die Rechtsprechung des Senats, siehe Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 21.12.1965 - Ws 247/65, BeckRS 9998, 61944, NJW 1966, 605; anders auch hier dagegen KK-Zadeck, 7. Aufl., § 309 StPO Rn. 7).
  • BGH, 12.07.1979 - 4 StR 291/79

    Verwertung einer Zeugnisverweigerung zum Nachteil des Angeklagten - Aussage eines

    Einen Schluß zum Nachteil des Angeklagten allein aus der Tatsache der Zeugnisverweigerung zu ziehen, ist dem Gericht deshalb verwehrt (vgl. KG NJW 1966, 605).
  • BSG, 23.05.1969 - 10 RV 372/68
    der Strafprozeßordnung (StPO) leiten (vgl. über die Einhaltung dieser Vorschriften im Strafverfahren: BGH in "JR 1967, 467; JZ 1968.395; NJW 1966, 742; KG in NJW 1966, 605; BaYer. ObLG in JZ 1965.771 und NJW 1969, 200).- Diese Vorschriften sind jedoch eindeutig auf die anders geregelten Grundsätze der Hauptverhandlung im Strafprozeß (vgl. @@226 ff StPO) abgestellt.
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